| Antrag: | Satzungstext (Ansicht zu Änderungsanträgen) |
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| Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 31.12.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 31.01.2026, 17:05 |
Ä1 zu S: Satzungstext (Ansicht zu Änderungsanträgen)
Antragstext
Von Zeile 32 bis 33:
(2) Daneben können alle Gliederungen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar und ihre Fraktionen in den Räten der Gemeinden, Bezirke, Ortsteile und Kreistage sowie der Regionalversammlung und der Landeshauptstadt Mitglied werden.
(2)(3) Mitglied kann nicht werden oder sein,
Von Zeile 37 bis 40:
(3) Fördermitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, insbesondere Orts-, Stadt- undKreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar.(4) Fördermitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Mitgliedschaft nach Abs. 1 und Abs. 2 nicht erwerben können.
(4)(5) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein neues Mitglied gilt als aufgenommen, sofern der Vorstand nicht mit Monatsfrist nach Eingang des
Von Zeile 42 bis 46:
(5)(6) Die Mitgliedschaft von natürlichen Personen ruht bei Nichtzahlung von drei Monatsbeiträgen. Die Mitgliedschaften von Gliederungen und Fraktionen ruhen bei Nichtzahlung eines Jahresbeitrages.
(6)(7) Die Mitgliedschaft von natürlichen Personen endet durch Austrittserklärung an den Vorstand, durch Wegfall der persönlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, insbesondere durch Mandatsverlust, oder durch Ausschluss. Die Mitgliedschaften von Gliederungen und Fraktionen endet durch Austrittserklärung an den Vorstand, durch Auflösung oder durch Ausschluss. Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder des
Von Zeile 48 bis 49:
(7)(8) Personen, die extremen Parteien oder Organisationen, insbesondere dem rechtsextremen Spektrum angehören oder nahestehen oder bereits durch
Von Zeile 84 bis 85:
(5) Stimmrecht hat jedes Mitglied, das eine natürliche Person ist.[Leerzeichen]Fördermitglieder und Vertreter:innen der Gliederungen und Fraktionen haben Stimmrecht, sofern diese eine Mitgliedschaft gem. § 4 Abs. 1 erworben haben. Sonst können können diese ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Von Zeile 134 bis 143:
(1) Die Satzung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung hierüber in Kraft.
(2) Abseits von § 7 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung wird der erste Vorstand auf ein Jahr gewählt. Dieser erste Vorstand besteht aus zwei Sprecher:innen, von denen mindestens eine Person eine Frau sein muss, und eine:r Schatzmeister:in. In dieser Zeitorganisiert der Gründungsvorstand einen offenen Prozess zur rechtlichen Stellung der Organisation. Hierbei soll insbesondere die darauffolgende Mitgliederversammlung per Satzungsänderung beschließen, ob sich die Grüne Kommunalpolitische Vereinigung als eingetragener Verein oder als Vereinigung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar organisieren soll.
Beschlossen auf der GründungsversammlungMitgliederversammlung am 196. Juni 2025März 2026 in Saarbrücken.