| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung |
| Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 01.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 12.02.2026, 15:16 |
A5: Finanz- und Beitragsordnung (Ansicht zu Änderungsanträgen)
Titel
Antragstext
Finanz- und Beitragsordnung „Grüne Kommunalpolitische Vereinigung Saar (GKPVS)“
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Mitglieder zahlen mindestens 3 Euro pro Monat, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Mitglieder mit mehreren kommunalen Mandaten und stellvertretende
Ortsvorsteher:innen zahlen mindestens 5 € pro Monat. Ehrenamtliche Beigeordnete,
Fraktionsvorsitzende und Ortsvorsteher:innen zahlen, sofern diese eine Zulage
erhalten, mindestens 7 € pro Monat. Oberbürgermeister:innen, Bürgermeister:innen
und hauptamtliche Beigeordnete zahlen mindestens 15€ pro Monat. Höhere Beiträge
sind ausdrücklich erwünscht.
(2) Fördermitglieder zahlen mindestens 30 EUR, in der Regel 50€, pro Jahr.
§ 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt in dem Kalendermonat der Aufnahme gem. § 4 Abs. 4
der Satzung und endet im Kalendermonat in dem die Mitgliedschaft gem. § 4 Abs. 6
der Satzung endet.
§ 3 Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt per Überweisung zum Beginn eines Quartals. Sobald
der Vorstand eine Möglichkeit zum Bankeinzug geschaffen hat, ist diese Form der
Beitragszahlung vorzuziehen. Überweisungen sollen ab diesem Zeitpunkt nur in
Ausnahmefällen erfolgen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2025 in Saarbrücken.
Begründung
Dieser "Antrag" dient nur zur Visualisierung der beantragten Änderungen zur Finanz- und Beitragsordnung, welche als Änderungsanträge gestellt werden können.